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BVerwG, 26.05.2000 - 2 B 36.00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung - Anführung einer für die Entscheidung des Revisionverfahrens erheblichen sich aus dem vorliegenden Rechtsstreit konkret ergebenden Rechtsfrage - Zur ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 08.02.2000 - 1 UE 447/96
- BVerwG, 26.05.2000 - 2 B 36.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74
Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten
Auszug aus BVerwG, 26.05.2000 - 2 B 36.00
Die Rüge einer Divergenz des angegriffenen Beschlusses von der in BVerfGE 52, 303 ff. abgedruckten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts genügt nicht den Anforderungen, die nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung des Zulassungsgrundes des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO gestellt werden. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 26.05.2000 - 2 B 36.00
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Rechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsverfahrens erheblich sein wird, und durch den Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 15.03.1999 - 2 B 14.99
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
Auszug aus BVerwG, 26.05.2000 - 2 B 36.00
In seinem Beschluß vom 15. März 1999 - BVerwG 2 B 14.99 - (nicht veröffentlicht) hat der Senat ausgeführt:.